Rechtsprechung
OVG Sachsen, 29.06.2009 - 4 A 501/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
SächsWG § 63 Abs. 2; Richtlinie 91/271/EWG
Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiuung; Abwasser; Abwasserbeseitigungskonzept - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anschlusszwang und Benutzungszwang für zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen auch für Grundstücke mit eigener Kleinkläranlage; Verpflichtungsklage für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang; Rechtmäßigkeit einer ...
- Judicialis
SächsWG § 63 Abs. 2; ; Richtlinie 91/271/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsWG § 63 Abs. 2; Richtlinie 91/271/EWG
Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiuung; Abwasser; Abwasserbeseitigungskonzept - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.07.2008 - 4 K 2019/06
- OVG Sachsen, 29.06.2009 - 4 A 501/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
Verpflichtung eines Hauseigentümers zum Anschluss seines Hausgrundstücks an die …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2009 - 4 A 501/08
In der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urt. v. 18.12.2007 - 4 B 541/05 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14.1.2009 - 8 B 37.08 -) ist seit langem geklärt, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang für zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen auch für solche Grundstücke vorgesehen werden darf, die über eine eigene Kleinkläranlage verfügen.Aus dem Wasserhaushaltsgesetz, den Grundrechten des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung, der Richtlinie 91/271/EWG und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten lässt sich in diesem Zusammenhang nichts anderes ableiten (siehe bereits SächsOVG, Urt. v. 18.12.2007 a. a. O., Beschl. v. 8.8.2007, SächsVBl. 2007, 267 f. jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 14.01.2009 - 8 B 37.08
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2009 - 4 A 501/08
In der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urt. v. 18.12.2007 - 4 B 541/05 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14.1.2009 - 8 B 37.08 -) ist seit langem geklärt, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang für zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen auch für solche Grundstücke vorgesehen werden darf, die über eine eigene Kleinkläranlage verfügen.
- OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14
Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater …
38 Dies folgt daraus, dass beseitigungsbedürftiges Abwasser auf einem Grundstück bereits dann anfällt, wenn das in seinen Eigenschaften veränderte Wasser im häuslichen Rohrleistungssystem gesammelt wird, um es auf dem Grundstück bis zum öffentlichen Abwasserkanal oder zur grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zu leiten (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2011 - 4 A 102/11 -, juris Rn. 18, v. 29. Juni 2009 - 4 A 501/08 -, juris Rn. 7, und v. 8. August 2007 - 4 B 321/05 -, juris Rn. 4, unter Verweis auf NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2001 - 9 L 829/00 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 25.01.2011 - 4 A 598/09
Verpflichtung zur Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei Anträgen auf Befreiung vom Benutzungszwang der Auffangwert festzusetzen (Beschl. v. 29. Juni 2009 - 4 A 501/08 - und Beschl. v. 8. April 2008 - 4 B 403/07 - so auch BVerwG, Beschl. v. 31. März 2010 - 8 C 16/08). - OVG Sachsen, 14.04.2011 - 4 A 779/10
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasser, …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschl. v. 29. Juni 2009 - 4 A 501/08 -, juris), dass beseitigungsbedürftiges Abwasser auf einem Grundstück bereits in dem Augenblick anfällt, in dem das in seinen Eigenschaften veränderte Wasser im Rohrleistungssystem gesammelt wird, um es zum Abwasserkanal oder zu grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zu leiten. - OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 A 102/11
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Kleinkläranlage, Stilllegungsanordnung, …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschl. v. 29. Juni 2009 - 4 A 501/08 -, juris), dass beseitigungsbedürftiges Abwasser auf einem Grundstück bereits in dem Augenblick anfällt, in dem das in seinen Eigenschaften veränderte Wasser im Rohrleistungssystem gesammelt wird, um es zum Abwasserkanal oder zur grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zu leiten.